"Baselbieter Anzeiger" / „doppelstab“ - Frühjahr 1968
Warum der Baselbieter Bildhauer Fritz Bürgin und sein „Güggel“ so lange warten müssen... Der Dornröschenschlaf eines Kampfhahns Von Felix Feigenwinter
Dass nun aber der Hahn, statt auf das dafür vorgesehene Mäuerchen im Uni-Garten gestellt zu werden, in den Keller des Kollegiengebäudes hinter einen Bretterverschlag verbannt wurde, wo er seither eingesperrt und unsichtbar blieb, enttäuschte nicht nur Fritz Bürgin. Der Abwart, René Küng, berichtet: „Der vorgesehene Standort wurde plötzlich fraglich, weil man in den Garten die 'Mensa' bauen wollte. Aber ich ärgerte mich über die grosse Kiste im Keller und fragte deshalb jedes halbe Jahr einmal auf der Baudirektion an, wann endlich jene Ecke des Velo-Einstellraums geräumt werde...“ Der inzwischen pensionierte (ex-)Bauverwalter Hermann Hirsmüller, der in dieser Sache zuständig ist oder vielmehr war, bestätigt: „Das Projekt der 'Mensa' hat die Verzögerung herbeigeführt. Wir wollten den Hahn nicht montieren, um ihn bald darauf wegen des Mensa-Baus wieder entfernen zu müssen. Doch nun wurde ja das Mensa-Projekt im Garten des Kollegiengebäudes fallengelassen, und dem Aufstellen der Plastik steht nichts mehr im Wege. Ich habe den Adjunkt des Kantonsbaumeisters, Ernst Buser, gebeten, die Sache im kommenden Frühling in die Wege zu leiten!“ Ernst Buser bestätigt: „Ja, das stimmt! Sobald die Maiglöckchen knospen, stellen wir den Hahn auf das ihm zugewiesene Mäuerchen. - Allerdings: Der neue Ratschlag über den neuen Mensa-Standort wurde vom Grossen Rat noch nicht genehmigt. Aber nachdem der erste Ratschlag vom Sommer 1964, der die Mensa im Garten des Kollegiengebäudes vorsah, von der Legislative 1965 abgelehnt wurde, ist kaum mehr zu befürchten, dass man nun doch noch im Uni-Garten bauen will. Auf alle Fälle werden wir den Hahn dieses Frühjahr aus dem Dornröschenschlaf rütteln, koste es was es wolle!“ Für Fritz Bürgin dürfte diese erfreuliche Tat bedeuten, dass ihm sein staatlicher Auftraggeber die restlichen zweitausend Franken, die er ihm noch schuldet, endlich ausbezahlen wird. Denn es ist üblich, Bildhauern ihre Arbeit erst dann voll zu vergüten, wenn das Werk aufgestellt ist. Ob Fritz Bürgin allerdings Anspruch auf die Zinsen hat, die ihm durch die Verzögerung eigentlich zustehen würden, wissen wir nicht...
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