Menschenrechtswidrig

 

Der oft verdrängte, aber entscheidende Umstand fehlender gesellschaftlicher und beruflicher Alternativen für Mädchen und Frauen, die im reichen Basel als "Sexarbeiterinnen" wirken, muss zu denken geben. Solche Voraussetzungen sozialer Not werden gern ignoriert, ebenso die Auswirkungen psychischen Elends. Darüber sollte die Existenz jener Frauen nicht hinwegtäuschen, die erklären, ihre Tätigkeit freiwillig und unabhängig auszuüben.
Menschenrechtlich argumentierende Ethiker und Feministinnen definieren Prostitution als Leibeigenschaft auf Zeit, Zwangsprostitution als legitimierte Vergewaltigung. Gegner eines generellen Verbots bemühen "Freiheitsrechte" von Freiern und Dirnen oder Sorge um die Prostituierten, die dann noch leichter zu Opfern von Ausbeutung würden.
Wieder andere wollen Bordelle verstaatlichen. Dagegen wurde im sozialistischen Cuba die Prostitution nach der Revolution offiziell verboten.
Bei aller Widersprüchlichkeit solcher Ansichten: In  jeder zivilisierten Gesellschaft müsste die Ächtung von Zwangsprostitution und die strafrechtliche Verfolgung des Frauenhandels sowie staatliche Aussteigehilfe selbstverständlich sein.
Felix Feigenwinter
 
(Dieser Leserkommentar erschien in der "Tages Woche" online als Reaktion auf die Reportage "Das andere rote Basel" vom 29. November 2013.)